Hinweis zum Nichtraucherschutz: AUCH WENN ES MANCHE GÄSTE NICHT WAHRHABEN WOLLEN: DAS NICHTRAUCHER-SCHUTZGESETZ GILT AUCH
FÜR DEN LINDENKELLER!Wer trotzdem raucht muß damit rechnen, daß er das Haus ohne Rückerstattung des Eintritts verlassen muß!
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